AGB – Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB-Zusatz – Verbotene, beschränkte und rechtsverletzende Waren

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, Lieferungen, Abholungen, Einlagerungen, Versendungen sowie sonstigen Leistungen der VU CARGO gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Verbotene, beschränkte und rechtsverletzende Waren

(1) Der Auftraggeber darf uns keine Waren übergeben oder zur Bearbeitung, Lagerung, Versendung, Einfuhr, Ausfuhr oder sonstigen Abwicklung anvertrauen, a) deren Besitz, Versand, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder Handel gesetzlich verboten ist, b) die nur mit behördlicher Erlaubnis, Lizenz oder sonstiger Freigabe befördert oder gehandelt werden dürfen, sofern diese nicht vollständig und wirksam vorgelegt wurde, c) die gegen Vorschriften des Zoll-, Außenwirtschafts-, Sanktions-, Embargo-, Gefahrgut-, Arzneimittel-, Waffen-, Marken-, Design-, Patent-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechts verstoßen, d) die gefälscht, nachgeahmt, plagiatsverdächtig oder sonst rechtsverletzend sind.

(2) Als unzulässig gelten insbesondere auch Sendungen mit unrichtiger, unvollständiger, irreführender oder verschleiernder Warenbezeichnung, Wertangabe, Mengenangabe, Herkunftsangabe oder Empfänger-/Absenderangabe.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche übergebenen Waren und Unterlagen rechtmäßig sind und alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Übergabe der Ware vollständig und wahrheitsgemäß über Art, Inhalt, Beschaffenheit, Wert, Menge, Herkunft, Bestimmungsland, Verwendungszweck sowie etwaige Genehmigungs-, Lizenz-, Kennzeichnungs-, Nachweis- oder Dokumentationspflichten zu informieren. (3) Der Auftraggeber stellt uns sämtliche für die Abwicklung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Rechnungen, Packlisten, Ursprungsnachweise, Genehmigungen, Vollmachten, Produktnachweise und auf Verlangen Nachweise über die Echtheit und Verkehrsfähigkeit der Ware. (4) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Echtheit aller von ihm erteilten Angaben und überlassenen Unterlagen. Dies gilt auch für elektronisch übermittelte Daten.

§ 4 Prüfungs-, Öffnungs- und Zurückweisungsrecht

(1) Wir sind berechtigt, die Annahme oder weitere Bearbeitung von Waren ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für verbotene, beschränkte, gefährliche oder rechtsverletzende Inhalte bestehen. (2) Wir sind ferner berechtigt, Sendungen zu öffnen, zu prüfen, zurückzuhalten, auszulagern, einzulagern, an den Auftraggeber zurückzusenden oder die zuständigen Behörden einzuschalten, soweit dies gesetzlich zulässig oder aus sachlich berechtigtem Anlass erforderlich ist. (3) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung des Auftrags besteht in diesen Fällen nicht. Etwaige daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Freistellung und Kostentragung

(1) Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von sämtlichen Schäden, Verlusten, Bußgeldern, Gebühren, Zöllen, Steuern, Lagerkosten, Prüfkosten, Rücksendekosten, Vernichtungskosten, Rechtsverfolgungskosten sowie sonstigen Aufwendungen frei, die dadurch entstehen, dass a) die Ware gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, b) der Verdacht eines solchen Verstoßes besteht und hierdurch Maßnahmen von Behörden, Gerichten, Rechteinhabern oder sonstigen Dritten ausgelöst werden, oder c) die Angaben oder Unterlagen des Auftraggebers unrichtig, unvollständig oder unecht sind. (2) Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsanwalts- und Beratungskosten sowie interne Bearbeitungs- und Sicherungskosten.

§ 6 Haftungsausschluss bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers

Wir haften nicht für Verzögerungen, Zurückweisungen, Beschlagnahmen, Sicherstellungen, Einziehungen, Vernichtungen, Rücksendungen, Lagerungen, zusätzliche Kosten oder sonstige Nachteile, die auf a) unzulässige oder verdächtige Waren, b) unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, oder c) fehlende Genehmigungen, Nachweise oder Unterlagen zurückzuführen sind, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 7 Kündigung / Sperre

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder bei einem entsprechenden Verdacht sind wir berechtigt, laufende Aufträge sofort auszusetzen oder zu beenden und die weitere Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ganz oder vorübergehend abzulehnen.

§ 8 Gerichtsstand / anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Zusatzes unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Zusatzes im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Stand: 21.10.2026

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